Gewässer Info - asv-griethausen

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Gewässer Info

Gewässer

Im nachfolgenden stellen wir unsere Pachtgewässer vor.
Neben kleinen und großen Stillgewässern können wir auch Fliesgewässerstrecken bieten.
So müsste für jeden Angler das passende Gewässer dabei sein, um seinem Hobby nachgehen zu können.

Wichtig!!!
Der Fischereischein, sowie die Fischereierlaubnis und Gewässerordnung sind bei der Ausübung
der Angelfischerei stets bei sich zu führen
und auf Verlangen den kontrollberechtigten Personen zur Überprüfung vorzulegen

von Straße Spyck bis zur gedachten Linie Kirchturm Keeken-Lobith   ( 2 Handangel )

zwischen Klever Ring ,Flutstraße und Bahngleise Spyckstraße            ( 2 Handangel )

Beim Fischen ist die Benutzung von Wasserfahrzeugen erlaubt .Ködersenke mit Maßen nicht größer als 1x1 m ist gestatett  (2 Handangel )

Angenl in der ausgeschilderten Fischruhezone Verboten Ebenfalls das Ausbringen der Hackenköder mit Futterbooten in dieser Zone2 Angel

Warbeyen-Huisberden sowie an den drei Brücken Richtung Kalkar,jeweils 100m an beiden Ufer .Richtung Rhein und Kalkar   3 Handangel

Kleve-Kellen Hoher Weg - Alte Resser Straße  ( 2 Handangel )

Von Griethausen - Spyck B220-Kellen  Ködersenke mit Maßen nicht größer als 1x1 m ist gestatett   ( 2 Handangel )

 3 Handangel mit je 1 Hacken erlaubt   Ködersenke mit Maßen nicht größer als 1x1 m ist gestatett  Angelverbot in den beschilderten  Zonen und im zulauf zum Rhein
Es gelten die gesetzlichen schonzeiten und mindestmaße
zusätzliche Schonzeiten
 Hecht 15.02 - 31.05  Zander,Barsch , Rapfen ,Wels  01.04 - 31.05
Verbot für Kunstköder und Köderfisch 01.04 - 31.05
Fangbeschränkung :An einen tag dürfen entweder 2 Hechte / 2 Zander / 2 Karpfen 2Barsche oder 1 -1 entnommen werden.
 
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